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Unsere Allgemeine Geschäftsbedingungen:

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1. Mietbedingungen:

  • Anzahlung: 25% des Mietpreises bei Buchung

  • Restzahlung: 6 Wochen vor Anreise

  • Kaution: 300,- €

  • Anreisetag: Täglich, Montag, Dienstag, Mittwoch, Donnerstag, Freitag, Samstag, Sonntag - früheste Anreisezeit: 15:00 Uhr

  • Abreise: bis spätestens 10:00 Uhr

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2. Bitte beachten Sie, dass zusätzlich verbrauchsabhängige Nebenkosten anfallen können. Bei Fragen dazu kontaktieren Sie bitte direkt den  Gastgeber.

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3. Der Mieter ist für den pfleglichen Umgang mit dem Inventar verantwortlich. Bruch, Beschädigungen oder Verlust des Inventars werden dem Mieter in Rechnung gestellt und von der Kaution abgezogen.

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4. Bettwäsche und Handtücher sind mitzubringen, können aber auf Wunsch auch gemietet werden.

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5. Rücktrittskosten: Bei Stornierung früher als 6 Wochen vor Mietbeginn sind 25% des Mietbetrages, mindestens 150,00€ fällig, früher als 4 Wochen vor Mietbeginn 40 % und früher als 14 Tage vor Mietbeginn 80% des Mietbetrages fällig. Bei Stornierungen von Tag 14 bis zum Anreisetag selbst, sind 100% des Reisepreises fällig. Es wird empfohlen eine Reiserücktrittversicherung abzuschließen.

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6. Die Kaution in Höhe von 300,00€ ist bei der Restzahlung zu überweisen. Sie wird nach Abreise innerhalb einer Woche zurückerstattet.

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7. Sollten durch Corona-Verordnungen die Grenzen geschlossen werden, oder eine Quarantänepflicht am Urlaubsort bzw. am festen Wohnsitz verhängt werden, geschieht Ihre Anreise eigenverantwortlich. Es gelten die normalen Kündigungsbedingungen. Wir empfehlen eine Reisekürtrittsversicherung welche auch COVID-19 Coronavirus Szenarien abdeckt.
 

 

 

8. Aufhebung des Vertrags wegen außergewöhnlicher Umstände

Der Mietvertrag kann von beiden Seiten gekündigt werden, wenn die Erfüllung des Vertrages infolge bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbarer höherer Gewalt (Brand, Wasserschaden, usw.) erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt wird. Beide Vertragsparteien werden von ihren vertraglichen Verpflichtungen freigestellt. Sie müssen jedoch der jeweils anderen Vertragspartei

bereits erbrachte Leistungen erstatten. Ein weitergehender Anspruch besteht nicht. Der Vermieter kann jedoch für erbrachte Leistungen ein Entgelt verlangen und bei außergewöhnlichen Umständen vor Antritt der Reise gegebenenfalls die Anzahlung aufgrund des bereits entstandenen organisatorischen Aufwands einbehalten.

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